Impressum

Sabina Schneeweis

Inkasso & Sicherstellungen

Mattigtalstrasse 4

5162 Obertrum

 

Tel.: 0664 52 54 156

Mail.: office@schneeweis-inkasso.at

 

UID Nr.: ATU51597400

Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

 

Gewerbe:

Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Berufsbezeichnung
Österreich

 

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streibeilegungsplattform der EU zu richten:
http://ec.europa.eu/odr.

Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegeben E-Mail Adresse richten.

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1.  Der Auftraggeber beauftragt die Firma Schneeweis die offene Forderung einbringlich zu machen. Die Firma Schneeweis übernimmt offene, unbestrittene Forderungen.
  2. Die Firma Schneeweis ist nicht haftbar für die Richtigkeit der offenen Forderung vom Auftraggeber.
  3. Für das Honorar bzw. die anfallenden Kosten werden von der Fa. Schneeweis die Gebühren gemäß der Verordnung der Höchstsätze für Inkassoinstitute BGBl. 141/96 dem Auftraggeber verrechnet. Schneeweis-Inkasso hat das Recht von geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Auslagen abzudecken. Diese Kosten können jedoch von der Fa. Schneeweis im Zuge der Inkassotätigkeit dem Schuldner weiterverrechnet werden.
  4. Der Auftraggeber gestattet der Fa. Schneeweis Zahlungsvereinbarungen zu vereinbaren. Sollte die Forderung höher als € 10.000,-- betragen, wird eine Zahlungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Schneeweis schriftlich festgehalten.
  5.  Barauslagen werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
  6. Über Zahlungen während der Betreibung,  welche der Schuldner an den Auftraggeber  leistet, muss die Fa. Schneeweis  umgehend informiert werden. Sollte Kontakt zwischen Schuldner und Auftraggeber stattfinden bzw. Vereinbarungen getroffen werden, muss der Auftraggeber dies umgehend an Schneeweis Inkasso weitergeben.
  7. Bei Weitergabe der Forderung an Dritte (Anwalt) bzw. bei fixen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Schuldner ohne Absprache mit Schneeweis-Inkasso werden die angefallenen Inkassokosten lt. Verordnung BGBL 141/96 verrechnet.
  8.  Sollte es sich um Recherchen z.B.: Adressausforschung handeln, wird zwischen dem Auftraggeber und Schneeweis-Inkasso eine Gebühr schriftlich vereinbart.
  9. Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Schneeweis haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.
  10.  Sollte ein Auftrag vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen storniert werden, wird die Firma Schneeweis keine Kosten verrechnen. Ab Tag 8 werden die angefallenen Kosten lt. Verordnung BGBL 141/96 verrechnet.
  11. Der Auftraggeber wird 14-tägig von der Fa. Schneeweis über die Auftragslage informiert.
  12.  Der Auftraggeber verpflichtet sich auf strittige Forderungen hinzuweisen.
  13. Als Gerichtsstand wird 5202 Neumarkt vereinbart.